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3. September 2002, 12h 42
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Drei Jahre nach ihrem ersten Bericht legte die Gentechnik-Kommission nunmehr den zweiten Bericht über die Anwendung der Gentechnik in Österreich vor. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Juni 1998 bis zum 1. Juni 2001.
Die Gentechnik-Kommission ist beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen angesiedelt und soll die Behörde zu grundsätzlichen Fragen der Anwendung der Gentechnik beraten. Sie umfasst auch drei wissenschaftliche Ausschüsse zu den Bereichen "Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen", "Freisetzen und Inverkehrbringen", sowie "Genanalyse und Gentherapie am Menschen".
Kein Antrag auf Freisetzung von GVO gestellt
Laut dem Bericht wurde im Berichtszeitraum weder beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen noch beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein Antrag auf Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen gestellt. In Österreich wurde auch kein Antrag auf Inverkehrbringen von Erzeugnissen eingebracht. Auf EU-Ebene erfolgten die letzten beiden Zulassungen im Jahr 1998, wobei es sich um gentechnisch veränderte Nelken gehandelt hat. Seit 3 Jahren werden in der Europäischen Union keine neuen Gen-Pflanzen zugelassen. Am 24. Juni 1999 haben Frankreich, Griechenland, Italien, Dänemark und Luxemburg beim EU-Umweltministerrat in Luxemburg einen Zulassungsstopp beschlossen. Mangelnde Kennzeichnungspflicht, fehlende Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und ungenügende Haftungsregelungen haben die 5 Länder bewogen, mit ihrer Sperrminorität alle Gentech-Neuzulassungen zu blockieren Seit diesem Jahr gibt es einen Quasi-Stop für Neuzulassungen ("De-facto-Moratorium").
In den Berichtszeitraum fiel auch die Erlassung von zwei Verordnungen, mit denen das Inverkehrbringen von zwei gentechnisch veränderten Maissorten in Österreich verboten wurde.
Sicherheitsforschung und Gentechnik
Ein Kapitel des Berichts wurde auch dem Thema Sicherheitsforschung gewidmet. Es wurden all jene Aufträge aufgelistet, die im Berichtszeitraum vergeben wurden, z.B.: "Vergleichende genetische Studien an Neoplasmen", "Allergiepotenzial von genetisch veränderten Nahrungsmitteln", "Gentechnik in der Lebensmittelproduktion", "Vegetationsökologische und genetische Grundlagen für die Risikobeurteilung von Freisetzung von transgenem Raps und Vorschläge für ein Monitoring", "Untersuchungen für Genanalysen am Beispiel von Leukämien und Lymphomen", "Outcrossing of Oilseed Rape", "Begleitkommission Transgene Obstbäume", etc.).
Die Autoren plädieren in dem Bericht für eine effektive Sicherheitsforschung im Bereich der Anwendung von GVO. Damit sollen mögliche Risken und Gefahren erkannt, evaluiert und in ihren mittel- und langfristigen Konsequenzen für Mensch und Umwelt erfasst werden können.
Link:
>> Zweiter Bericht der Gentechnikkommission
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