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EU-Kommission gegen allgemeine Einrichtung von GVO-freien Zonen

17. April 2003, 22h 49

Anfang März 2003 erörterte die Europäische Kommission das Problem der Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und ökologisch angebauten Nutzpflanzen. In ihrem von EU-Agrarkommissar Franz Fischler erarbeiteten Bericht spricht sie sich in dieser Frage gegen die allgemeine Einrichtung von GVO-freien Zonen aus.

Ein Großteil der innerhalb der Europäischen Union geführten Debatte über den Einsatz von GVO bei der Nahrungsmittelerzeugung drehte sich in den vergangenen Jahren um mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sowie um die Wahlfreiheit der Konsumenten. Die daraus resultierenden EU-Gesetze – zum Teil schon in Kraft getreten, zum Teil noch vor dem Abschluß stehend – orientieren sich an diesen Bedenken. Die seit Oktober 2002 rechtsgültige neue Freisetzungsrichtlinie, die das Inverkehrbringen von GVO zu kommerziellen Zwecken regelt, sieht als Teil des Zulassungsverfahrens eine Sicherheitsbewertung in Hinblick auf gesundheitliche und ökologische Gefahren vor. Geplante Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit – enthalten in den beiden Kommissionsvorschlägen KOM/2001/425 („Novel Food and Feed –Verordnung“) und KOM/2001/182 – sollen dem Konsumenten die Wahlmöglichkeit zwischen Gentech- und gentechnikfreien Lebensmitteln gewährleisten.

Koexistenz
Nunmehr wird aber von einigen Mitgliedsstaaten auch die Frage der Koexistenz vehement aufgeworfen. Es geht hier darum, ob in der Landwirtschaft ein Nebeneinander von biologischem, konventionell gentechnikfreiem und von GVO-Anbau möglich ist. Viele Kritiker der „Grünen Gentechnik“ betonen die Gefährdung des konventionell gentechnikfreien und des biologischen Landbaus durch den Einsatz von GVO in der Landwirtschaft. Speziell für die Biolandwirtschaft ist der Schutz vor GVO-Verunreinigungen überlebenswichtig, denn sie muss nach EU-Recht gentechnikfrei sein. Die nötigen Schutzmaßnahmen würden laut einer Studie des „Joint Research Centers“ für die Europäische Kommission die Biolandwirtschaft zum Teil enorm verteuern.

Am 20. Februar 2002 befasste sich der EU-Agrarministerrat in Brüssel mit diesem Thema. Der zuständige Agrarkommissar Franz Fischler kündigte auf dieser Sitzung einen Bericht der EU-Kommission zur Frage der Koexistenz an. Am 5. März wurde der Bericht vorgelegt.

Gegen allgemeines Anbau-Verbot für GVOs
In dem Bericht betont EU-Kommissar Fischler, daß es bei Koexistenz um rein wirtschaftliche und rechtliche Fragen geht, nicht um mögliche Risiken oder um Lebensmittelsicherheit. Diese seien schon durch die neue Freisetzungsrichtlinie abgedeckt. Laut Fischler soll keine Form der Landwirtschaft in der EU ausgeschlossen werden. Er sprach sich gegen ein allgemeines Anbau-Verbot für gentechnisch veränderten Kulturen in den Mitgliedsstaaten aus, da der Schutz der wirtschaftlichen Interessen alleine keine ausreichende rechtsgültige Begründung für derart einschneidende Beschränkungen grundlegender Freiheiten darstelle. Für ihn widerspricht die Einrichtung GVO-freier Gebiete gegen den Willen einiger Landwirte dem Grundsatz der Koexistenz.

Die freiwillige örtliche Vereinbarung zwischen Landwirten und Industrie, die sicherstellen, dass in bestimmten Gebieten eine oder mehrere gentechnisch veränderte Kulturen nicht angebaut werden, sind nach Auffassung der Kommission natürlich immer möglich.
Die Euopäische Kommission will aber keine EU-weit einheitliche Lösung. Stattdessen sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten selber Regelungen erarbeiten, die an die jeweiligen nationalen Bedingungen angepasst sind. Diese Länderregelungen dürfen jedoch dem EU-Recht, vor allem dem „Geist“ der neuen Freisetzungsrichtlinie, nicht widersprechen.

Kosten- und Haftungsfrage
Kommissar Fischler geht in dem Bericht auch auf die Frage ein, wer die Kosten für Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz übernehmen soll. Beispiele für solche Maßnahmen sind die Einrichtung von Pufferzonen, die Schaffung von Pollenbarrieren, die Bekämpfung von Durchwuchs und die Überwachung bei Anbau, Ernte, Lagerung, Transport und Verarbeitung.
Der Bericht läßt hier breiten Interpretationsspielraum. Wortwörtlich heisst es darin: „…Given that the aim of the measures remains purely economic, the burden of applying measures to deal with co-existence should fall on the economic operators (farmers, seed suppliers, etc.) who intend to gain a benefit from the specific cultivation model they have chosen…”. Das bedeutet, daß nach der Empfehlung der Europäischen Kommission die Kosten von denjenigen Marktteilnehmern (Bauern, Saatguthersteller etc.) getragen werden sollen, die sich Vorteile von dem jeweiligen Anbausystem versprechen, das sie gewählt haben. Es stellt sich die Frage, ob damit Bio-Bauern oder GVO-Bauern gemeint sind.

Ein sehr strittiger Punkt beim Thema Koexistenz ist die Haftung: wer haftet im Falle eines Schadens durch unbeabsichtigte GVO-Beimengungen? Die Kommission ist der Auffassung, dass mögliche Schadensersatzforderungen bei wirtschaftlichen Verlusten wegen der Beimischung von Fremdgenen nicht auf EU-Ebene geregelt werden müssen. Es soll vielmehr zunächst geprüft werden, ob das jeweils geltende nationale Recht nicht bereits ausreichende Bestimmungen für diesen Fall enthält. Die Kommission spricht auch das Problem der Beweislast an und verweist auf die Schwierigkeiten bei der Feststellung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Handlung und Schaden. In den meisten EU-Staaten gilt klassisches Zivilrecht, wonach in Fragen außervertraglicher Haftung die Beweislast beim Kläger liegt. Eine mögliche Lösung besteht laut EU-Kommission in einer Art Beweislastumkehr: die Beweislast sollte demjenigen obliegen, der verdächtigt wird, gegen geltende Bestimmungen verstoßen zu haben.

Der Bericht von Kommissar Fischler soll als Grundlage für einen Runden Tisch am 24. April dienen, bei dem die Beteiligten ihren Standpunkt vorbringen können. Die Kommission will dann zügig Leitlinien für die Lösung des Problems der Koexistenz vorlegen. (ne)


Links:
>> Presse-Aussendung: Kommission befasst sich mit der Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen

>> Communication von Mr. Fischler to the Commission (pdf-Datei, 144KB)

Info:
>> Studie empfiehlt völlig gentechnikfreie Landwirtschaft

>> Gentechnik würde Bio-Landwirtschaft enorm verteuern

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