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Koexistenz-Leitlinien der Europäischen Kommission

1. April 2004, 01h 09

Am 23. Juli 2003 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Leitlinien zur Koexistenz gentechnisch veränderter und konventioneller Nutzpflanzen. Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, im Einklang mit dem geltendem Gemeinschaftsrecht Maßnahmen zur Koexistenz zu erarbeiten. Sie stellen Empfehlungen dar und sind rechtlich nicht verbindlich.

Wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund
Für die EU-Kommission stehen dabei ökonomische Gesichtspunkte im Vordergrund, nicht das Risiko. Ziel der Leitlinien ist es, den Landwirten die freie Wahl zwischen mehreren Produktionsformen zu ermöglichen. Bei der Frage der Koexistenz gehe es laut EU-Agrarkommissar Fischler deswegen nicht um eventuelle Umwelt- oder Gesundheitsrisiken, weil in der EU sowieso nur GVO-Pflanzen angebaut werden dürften, die als gesundheitlich und ökologisch unbedenklich zugelassen wurden. Dementsprechend betreffe das Koexistenz-Problem nur die möglichen wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der Vermischung gentechnisch veränderter und nicht veränderter Kulturen.
Die Entscheidung über Koexistenz-Maßnahmen will die Kommission den Mitgliedsstaaten selbst überlassen. Eine EU-weit einheitliche und rechtlich verbindliche Regelung hatte Kommissar Fischler bereits im Vorfeld abgelehnt. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass viele Faktoren, die die Effizienz, Kostenwirksamkeit und Eignung von Maßnahmen beeinflussen, zu stark von jeweiligen nationalen und regionalen Besonderheiten abhängen.

Vorgeschlagene Maßnahmen
In den Empfehlungen der Kommission ist eine Liste mit Vorschlägen für Maßnahmen der einzelnen Mitgliedsstaaten enthalten. Der Maßnahmenkatalog umfasst etwa die Einrichtung von Sicherheitsabständen, Pufferzonen oder Pollenfallen wie Hecken. Zu den Empfehlungen gehört auch die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Betrieben wie zB. gegenseitige Information über Anbaupläne, die Etablierung von Überwachungs- und Meldesystemen, eine entsprechende Schulung der Landwirte oder die Einrichtung von Beratungsdiensten. Die Maßnahmen sollten dabei auf die verschiedenen Kulturarten und deren unterschiedliches Vermischungspotential zugeschnitten sein.

Haftungsfrage national regeln
Auch bei heiklen Frage der Haftung im Falle eventueller Verunreinigungen spielt die EU den Ball den einzelnen Mitgliedsstaaten zu. Zivilrechtliche Regelungen für die Haftung sollen auf einzelstaatlicher Ebene geprüft und bei Bedarfsfall ergänzt werden.

Kritik an Empfehlungen
In einer ersten Reaktion bezeichnete der österreichische Landwirtschafsminister Josef Pröll die von der EU-Kommission präsentierten Leitlinien als enttäuschende Ansammlung von unverbindlichen Vorschlägen, die nach einer ersten Durchsicht nicht praxistauglich seien. So stuft Pröll die Anregungen der Kommission, benachbarte Bauern bzw. Bauern in einer Region mögen sich einvernehmlich über den Einsatz von Gentechnik auf ihren Flächen einigen und auch Fruchtfolgen abstimmen, als praxisfremd ein. Die Empfehlung, dass fehlende zivilrechtliche Regelungen für die Haftung auf einzelstaatlicher Ebene geschaffen werden sollten, unterstreicht laut Pröll die österreichische Argumentation, dass diese "heiße Kartoffel" abgeschoben werden soll. Für den österreichischen Landwirtschaftsminister ist damit eine wesentliche Voraussetzung zur Aufhebung des GVO-Moratoriums in der EU nicht gegeben. Österreich besteht weiterhin darauf, dass genauso wie alle anderen Fragen zum Einsatz von GVO wie zB. die Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit, die Zulassung sowie die Gentechnikfreiheit für Biobetriebe auch die wichtigen Fragen der Koexistenz und der Haftung europaweit einheitlich geregelt werden, so Pröll weiter.
Thomas Fertl, Gentechnik-Experte der Umweltorganisation Greenpeace sieht die Leitlinien ebenfalls kritisch: „Fischler bietet mit seinen Leitlinien kaum Lösungen, sondern ein Sammelsurium an wenigen sinnvollen und vielen kontraproduktiven Maßnahmen“. Auch Fertl betont, dass es dringend einer EU-weiten Regelung zur Lösung dieses Problems bedürfe.
Die Gentechnik-Expertin der Arbeiterkammer, Petra Lehner, verweist auf die Gefährdung der Wahlmöglichkeit für die Konsumenten. Beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen müssen Verunreinigungen anderer Felder wirksam verhindert und nicht auf legalisierte Verunreinigungen hin maßgeschneidert werden, denn damit bestehe die Gefahr, dass die Grenzwerte für die Kennzeichnung ständig nach oben korrigiert werden und Konsumenten dann gar keine andere Wahl als Gentech-Lebensmittel haben, so Lehner. Deshalb wären statt vagen "Soll-Bestimmungen“ verbindlich festgelegte Ziele sowie Grundstandards zur Kontaminationsvermeidung ebenso nötig wie ein entsprechendes Haftungsrecht, das dem Verursacherprinzip Rechnung trägt. (ne)


Info:
>> Die Koexistenz-Leitlinien im Wortlaut (pdf-Format, 256 KB)

>> Greenpeace-Vorschlag zu Koexistenz (pdf-Format)

>> Studie empfiehlt völlig gentechnikfreie Landwirtschaft

>> EU-Kommission gegen allgemeine Einrichtung von GVO-freien Zonen


Link:

>> Presseaussendung der Europäischen Kommission zur Präsentation der Koexistenz-Leitlininien



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