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6. Oktober 2004, 17h 19
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Koexistenz soll Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik nebeneinander ermöglichen und doch so strikt voneinander trennen, dass eine Vermischung der Produkte vermieden wird. Wie diese Anforderungen praktisch umgesetzt werden können, wurde auf einer Tagung des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) am 1. September 2004 in Bern erörtert.
Dabei wurde klar, dass ein Nebeneinander von gentechnisch veränderten Produkten mit konventionellen und biologischen Produkten nur mit viel Aufwand und neuen Kosten vom Bauern bis zum Konsumenten erreicht werden kann. Auch ohne den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft fallen diese Kosten heute durch zusätzliche Analytik und Massnahmen zur Qualitätssicherung an.
Ausgehend von den Erfahrungen der Bioproduktion präsentierte das FiBL Vorschläge für Standards für die Produktion mit Gentechnik und die Produktion ohne Gentechnik, die bei einem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz dazu beitragen, ein Nebeneinander glaubwürdig sicher zu stellen.
So wie in der Europäischen Union ist die Koexistenz in der Schweiz nicht gesetzlich genau geregelt. In der EU gibt es dazu nur rechtlich unverbindliche Leitlinien der Kommission. In der Schweiz wird die Koexistenz im Gentechnik-Gesetz verlangt. Hier heißt es, dass durch den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen die gentechnikfreie Produktion sowie die Wahlfreiheit der KonsumentInnen nicht beeinträchtigt werden darf. Wie das konkret umgesetzt werden soll, ist aber noch offen.
Infos:
>> Der Tagungsband (pdf-Datei, 1,1 MB)
>> Schweizer Gentechnikgesetz (pdf-Datei, 134 KB)
>> Die Koexistenz-Leitlinien der Europäischen Union (pdf-Datei, 256 KB)
>> Koexistenz-Studie des Joint Research Centre der Europäischen Kommission (pdf-Datei, 1,02 MB)
Link:
>> Forschungsinstitut für biologischen Landbau
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