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Biopatent-Richtlinie vor nationaler Umsetzung

3. Mai 2005, 16h 54

Die sogenannte Biopatent-Richtlinie – die EU-Richtlinie 98/44/EG "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" – soll in Kürze auch in Österreich umgesetzt werden. Am 29. April hat der parlamentarische Wirtschaftsausschuss die Regierungsvorlage für das entsprechende Bundesgesetz beschlossen. Gegen die Umsetzung hat sich eine breite Plattform von mehr als 120 Organisationen formiert.

Mehrmaliger Anlauf zur nationalen Umsetzung
Die EU-Richtlinie 98/44/EG regelt die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen innerhalb der Europäischen Union. Die in der Richtlinie festgelegten Grundsätze orientieren sich maßgeblich an den Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPA).

Die Richtlinie trat im Juli 1998 in Kraft und war bis 30. Juli 2000 in nationales Recht umzusetzen. In Österreich hätten bereits im Juni 2000 bzw. im Dezember 2004 Regierungsvorlagen zur Umsetzung der Biopatent-Richtlinie im Wirtschaftsausschuss des österreichischen Parlaments beschlossen und an den Nationalrat weitergeleitet werden sollen. Massive Widerstände führten aber dazu, dass die Vorlagen in beiden Fällen von der Tagesordnung genommen wurden. Am 29. April wurde nun die Regierungsvorlage im Wirtschaftsausschuss angenommen, der noch ausstehende endgültige Beschluss im Nationalratsplenum könnte am 11. Mai erfolgen.

Patentierung von Leben?
Patentiert werden kann nach der Vorlage unter anderem biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war. Auch ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil wäre patentierbar, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist.

Kritiker der Richtlinie, wie etwa die Umweltorganisation Greenpeace, wenden ein, dass damit Patente auf Leben legalisiert würden, und verweisen auf die Vielzahl von Biopatenten, die das Europäische Patentamt in München bereits erteilt habe. Laut Greenpeace sind seit Ende 2003 in Europa insgesamt über 1.200 Patente auf Gene von Mensch und Tier, 400 Patente auf Pflanzen und über 120 auf Tiere vergeben worden.

Breite Plattform gegen Umsetzung
Gegen die Umsetzung hat sich eine breite Plattform von mehr als 120 Organisationen formiert, die sich auf das von 1,2 Mio. ÖsterreicherInnen unterzeichnete Gentechnik-Volksbegehren im Jahr 1997 berufen. Eine der drei Hauptforderungen lautete damals: Kein Patent auf Leben. Neben den Erstunterzeichnern des Appells - Agrarbündnis, Arge Schöpfungsverantwortung, Attac, Bergbauernvereinigung, FIAN, GLOBAL 2000 und Greenpeace - haben sich unter anderen die Dachverbände AGEZ, Agrarbündnis, Bio Austria, Ökobüro und Umweltdachverband im Namen ihrer etwa 100 Mitglieder dem Appell angeschlossen. Die Organisationen aus den Bereichen Entwicklungspolitik, Globalisierungskritik, Kirche, Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Soziales und Wissenschaft lehnen jede Form der Patentierung von Leben ab. (ne)

Info:
>> Appell - Kein Patent auf Leben

>> Die Biotechnologie- Richtlinie der Europäischen Union

Links:
>> Greenpeace

>> Parlamentarisches Material zur nationalen Umsetzung der Biopatent-Richtlinie

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