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21. Juni 2005, 18h 01
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Am 12. Mai stand die Ende April im parlamentarischen Wirtschaftsausschuss beschlossene Gesetzesvorlage zur Umsetzung der EU-Biotechnologie-Richtlinie auf der Tagesordnung des Nationalrats. Die Vorlage wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen und die EU-Richtlinie 98/44/EG "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" somit mit fünfjähriger Verspätung in nationales Recht umgesetzt.
Zuvor hatte die SPÖ einen Antrag eingebracht, das Gesetz an den Wirtschaftsausschuss zurückzuverweisen, der Antrag wurde aber – ebenfalls mit den Stimmen der Regierungsparteien – abgelehnt. SPÖ-Umweltsprecher Jan Krainer begründete den Rückverweisungsantrag unter anderen damit, dass mit dem geplanten Biopatentgesetz die bereits 1998 beschlossene EU-Biopatent-Richtlinie eins zu eins übernommen würde, obwohl diese längst nicht mehr auf dem aktuellsten Stand der Forschung sei. Auch seitens der Grünen wurde der Gesetzesentwurf als „unausgegoren“ bemängelt. Mit der Vorlage würden nationale Spielräume nicht ausgenützt, der Anspruch „Kein Patent auf Leben“ würde durch die Richtlinie nicht erfüllt, so die grünen Abgeordneten Kurt Grünewald und Wolfgang Pirklhuber.
Die Umweltorganisation Greenpeace beantragte im Vorfeld der Nationalratssitzung ein Patent auf das so genannte "freiheitliche bzw. blau-orange Umfall-Gen". Greenpeace wirft den FPÖ- bzw. BZÖ-Politikern ihre Unterstützung für die Novelle vor, obwohl sie sich in der Vergangenheit gegen die vorliegende Version der Richtlinie ausgesprochen haben. (ne)
Info:
>> Die Biotechnologie- Richtlinie der Europäischen Union
Link:
>> Parlamentarisches Material zur nationalen Umsetzung der Biopatent-Richtlinie
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