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21. Juni 2005, 18h 02
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Die EU-Länder sind weiterhin uneinig über die Zulassung von GVO-Produkten. Bei den Abstimmungen in den Entscheidungsgremien blockieren sie sich regelmäßig gegenseitig. Davon profitiert aber die Europäische Kommission, denn bei dieser liegt die letztendliche Entscheidungsgewalt – die sie bisher für die Zulassung der beantragten Produkte genutzt hat.
Kommission nutzt Patt in Regelungskomitee und Ministerrat
Das Zulassungsverfahren folgt einem langem und aufwendigem Procedere: Nach der wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelbehörde (European Food Safety Authority, EFSA) liegt die politische Entscheidung zuerst beim „Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit“. Dieser Regelungsausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammen. Kommt hier keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Zulassung zustande, dann ist der EU-Ministerrat am Zug. Findet dieser nicht innerhalb von drei Monaten zu einer Einigung, dann kann die Kommission die Entscheidung treffen, wobei sie sich – wenig überraschend – bisher immer für die Zulassung entschieden hat.
Keine Änderungen erwartet
Schon die Zulassung des Bt11-Mais als Lebensmittel, mit der die Kommission im Mai 2004 das sechs Jahren andauernde De-facto Moratorium für GV-Lebensmittel innerhalb der Europäischen Union beendet hat, war nach diesem Muster abgelaufen. Es ist anzunehmen, dass sich daran auch in Zukunft nichts ändern wird, wie die jüngsten Abstimmungen wieder einmal verdeutlicht haben. Mitte Mai erhielten der 1507-Mais von Pioneer-Hi-Breed und der MON863-Mais im Ständigen Ausschuss keine qualifizierte Mehrheit.
Der umstrittene Mais MON863 – bei Fütterungsversuchen an Ratten zeigten sich Veränderungen im Blutbild und an den Nieren – enthält ein Bt-Toxin gegen den Maiswurzelbohrer und soll für Lebensmittelzwecke zugelassen werden.
Der Mais 1507 ist gegen das Pestizid Glufosinat und gegen den Maiszünsler resistent. Die Abstimmung im Mai betraf seine Zulassung als Lebensmittel bzw. für Lebensmittelzwecke. Bei einem weiteren Voting, bei dem es die Zulassung für Import, Futtermittel- und industrielle Zwecke sowie für den Anbau in der EU ging, konnte Anfang Juni ebenfalls keine qualifizierte Mehrheit gefunden werden. (ne)
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