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9. August 2005, 18h 43
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In Folge eines deutschen Gerichtsbeschlusses veröffentlichte Monsanto jetzt nicht nur die Ergebnisse der Fütterungsversuche an Ratten, sondern den ganzen Untersuchungsbericht. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil Monsanto verpflichtet, die gesamte Studie über Fütterungsversuche mit MON 863 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die vom US-Saatgutkonzern selbst durchgeführte Untersuchung sorgte im vergangenen Jahr für Aufsehen, als die Tageszeitung Le Monde über Bedenken der französischen Gentechnikkommission „Commission Du Genie biomoleculaire" (CGB) berichtete. Die Kommission hatte weitere Untersuchungen verlangt, nachdem bei den mit MON 863 gefütterten Ratten Anomalien vor allem im Blutbild und in den Nieren aufgetreten waren.
Die in den USA bereits zugelassene Maissorte MON 863 enthält ein Gen des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis, das ihm Resistenz gegen den Maiswurzelbohrer verleiht. MON 863 wurde im Frühjahr von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) für unbedenklich erklärt, aber in der EU noch nicht zugelassen.
Monsanto hat sich mit dem Hinweis auf „vertrauliche Unternehmensinformationen“ lange geweigert, mehr als die Ergebnisse der Fütterungsstudie zu veröffentlichen. Behörden und Gutachter – etwa das deutsche Robert Koch Institut - haben allerdings die gesamte Untersuchung erhalten und sich auch für die Zulassung ausgesprochen. Greenpeace verlangte unter Berufung auf das deutsche Umweltinformationsgesetz ebenfalls Zugang zu den Unterlagen. Im April dieses Jahres beschloss das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Freigabe der Studie. Monsanto legte dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Einspruch ein, der vor kurzem im Eilverfahren zurückgewiesen wurde.(ne)
Download
>> Vollständiger Bericht mit 1140 Seiten (pdf-Datei, 5,7 MB)
>> 11-seitige Zusammenfassung (pdf-Datei, 47 KB))
Info:
>> MON863-Dossier auf www.keine-gentechnik.de
>> MON 863: Umstrittene Entscheidung der EFSA
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