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9. August 2005, 18h 44
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Einen Tag nach der Verabschiedung eines Gentechnik-Vorsorgegesetzes durch den Wiener Landtag beschlossen auch die niederösterreichischen Landtagsabgeordneten ein Gentechnik-Vorsorgegesetz, das sich am Salzburger Modell orientiert. Das NÖ-Gentechnik-Vorsorgegesetz ist allerdings – im Unterschied zu den aus anderen Bundesländern vorliegenden Gesetzen bzw. Gesetzesentwürfen - auf fünf Jahre befristet.
Bewilligungspflicht für Ausbringen
Ein allfälliger Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen wird von umfangreichen Auflagen begleitet. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die verpflichtende Information der Öffentlichkeit über ein solches Vorhaben. Der Anbau soll nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig sein. Eine Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn zu erwarten ist, dass bei Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen auf landwirtschaftlich nutzbare Flächen vermieden werden kann. Die Landesregierung muss ein Gentechnikbuch über Bewilligungen führen. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Strafen zwischen 15.000 und 30.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus wird die Behörde auch die Möglichkeit haben, bei Verstößen gegen die vorgeschriebenen Auflagen die Wiederherstellung des früheren Zustandes anzuordnen.
Bereits in Brüssel notifiziert
Die niederösterreichisches Landesregierung hat Ende Dezember 2004 ein Gentechnik-Vorsorgegesetz in Begutachtung gegeben. Die Begutachtungsfrist endete Anfang Februar 2005. Der Entwurf wurde am 21. Jänner nach Brüssel an die Europäische Kommission notifiziert, nach Verstreichen der dreimonatigen Stillhaltefrist ohne Einspruch der Kommission wurde das Gesetz am 21. Juni von der niederösterreichischen Landesregierung beschlossen und an den Landtag weiterverwiesen. Nach der nunmehr erfolgten Annahme durch den Landtag kann das Gesetz in Kraft treten.
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