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29. November 2005, 13h 48
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Das Wiener Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz wurde im im November 2004 als Vier-Parteien-Initiativantrag in den Landtag eingebracht und am 29. Juni 2005 einstimmig beschlossen. Nach Ablauf der achtwöchigen Einspruchsfrist ist das bereits nach Brüssel notifizierte Gesetz am 21. September in Kraft getreten.
Bewilligungspflicht für GVO-Ausbringung
Der Wiener Gesetzesvorschlag orientiert sich am Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetz und enthält ähnlich wie dieses unter anderem eine behördliche Bewilligungspflicht für das Ausbringen von GVO. Demnach ist das Freisetzen von GVO nur mit behördlicher Bewilligung erlaubt. Für die Erteilung einer solchen Genehmigung werden strenge Kriterien – etwa die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen - festgelegt. Die Vorsichtsmaßnahmen sollen eine Verunreinigung anderer Flächen durch die gentechnisch veränderte Saat verhindern. Dazu gehören Sicherheitsabstände und Pufferzonen, die Anlage von Pollenbarrieren oder der Zwang zur sorgfältigen Handhabung des Saatguts.
Die Berechtigungen zur GVO-Ausbringung werden in einem zentralen Wiener Gentechnik-Buch ersichtlich gemacht. Verordnungsermächtigungen erlauben das GVO-Verbot in geschützten Gebieten, etwa in Anbaugebieten zur Saatgutvermehrung.
Doppelstrategie für Wiener Gentechnik-Freiheit
Wien hat zur gentechnikfreien landwirtschaftlichen Produktion eine Doppelstrategie gewählt: Zum einem mit dem Gentechnik- Vorsorgegesetz, zum anderen mit der Plattform "Freiwillig ohne Gentechnik", zu der sich die Stadt Wien, die Landwirtschaftskammer und die LGV-Frischgemüse Mitte März 2005 zusammengeschlossen haben. Ziel der Initiative ist es, alle rund 1.000 Wiener Obst-, Gemüse-, Acker- und Weinbauern zum Beitritt zu der Plattform zu bewegen.
Link:
>> Wiener Gentechnik-Buch
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