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EU-Kommission erteilt Genehmigung für GT73

29. September 2005, 15h 40

Die Europäische Kommission hat Ende August die Einfuhr des gentechnisch veränderten Ölraps GT73 zur Verwendung in Futtermitteln genehmigt. GT73 ist nach den gentechnisch veränderten Maissorten Bt11, NK603 und MON 863 das vierte GV-Produkt, das nach dem Ende des inoffiziellen EU-Gentechnik-Moratoriums im vergangenen Jahr zugelassen wurde. Die am 31. August erteilte Genehmigung ist für 10 Jahre gültig und erstreckt sich auf die Einfuhr und die Verwendung für Futtermittel- und industrielle Zwecke, jedoch nicht auf den Anbau oder die Verwendung in oder als Lebensmittel. Das Produkt unterliegt den neuen EU-Bestimmungen für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, die im April 2004 in Kraft traten. Sobald es in Verkehr gebracht wird, muss es klar als ein Produkt gekennzeichnet sein, das gentechnisch veränderten Ölraps enthält.

Die Überwachung und Rückverfolgbarkeit nach dem Inverkehrbringen wird durch einen spezifischen Erkennungsmarker sichergestellt. Darüber hinaus erhielt Monsanto mit der Genehmigung technische Leitlinien zur Vermeidung unerwünschter Freisetzungen.

Der gegen Glyphosat-Herbizide resistente Ölraps GT73 wird in Nordamerika bereits in großem Stil eingesetzt. Im Jänner 2003 brachte der Hersteller Monsanto in den Niederlanden einen Antrag auf Zulassung gemäß der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG ein. Die zuständigen niederländischen Behörden bewerteten den Gentech-Raps als ebenso sicher wie konventionellen Raps. Die Europäische Lebensmittelbehörde (European Food Safety Agency, EFSA) kam zu dem selben Schluss.

Im zuständige EU-Regelungskomitee konnte in der Folge jedoch die nötige Mehrheit für oder gegen die Zulassung nicht erreicht werden. Nachdem sich im Dezember 2004 die Umweltminister der Europäischen Union nicht über die Genehmigung einigten, konnte die Kommission nun im Alleingang entscheiden.

Risikobewertung umstritten
Die bei GT73 durchgeführte Risikobewertung wird von Kritikern als unzulänglich bezeichnet. Den Ergebnissen einer Studie im Auftrag von Monsanto ist trotz bedenklicher Befunde nicht weiter nachgegangen worden. Ein 28 Tage dauernder Fütterungsversuch ergab, dass Ratten, die mit dem Gentech-Raps gefüttert wurden, eine um 15 Prozent vergrößerte Leber hatten. Darüber hinaus konnte nicht erklärt werden, wie unbeabsichtigte Freisetzungen und Auskreuzungen, z.B. nach Transportverlusten, verhindert werden können.

Bestätigt wird die Kritik der Umweltschützer auch vom als eher gentechfreundlich geltenden britischen Wissenschaftsausschuss ACRE (Advisory Committee on Release to the Environment). Für ACRE sind die von Monsanto erbrachten Belege nicht ausreichend, um die mit Import und Verarbeitung von GT73 verbundenen Gesundheits- und Umweltrisiken als gleichwertig zu denen konventioneller Rapssorten zu bewerten.

Links:
>> Europäische Kommission
>> Europäische Lebensmittelbehörde
>> GT73 Facts auf www.saveourseeds.org

Download:
>> Stellungnahme von ACRE

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