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5. Dezember 2005, 11h 22
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5. Oktober das flächendeckende Verbot zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Oberösterreich endgültig gekippt. Die Luxemburger EU-Richter gaben in ihrem Urteil in erster Instanz in allen von Oberösterreich beanstandeten Punkten der EU-Kommission recht. Diese hatte bereits 2003 unter Berufung auf ein Gutachten der EU-Lebensmittelbehörde (European Food Safety Authority, EFSA) den Antrag abgelehnt, das gesamte Bundesland zur gentechnikfreien Zone zu erklären. Das EuGH-Urteil gilt als richtungweisend für die Möglichkeit der EU-Regionen, selbst Verbote für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu erlassen. Oberösterreich ist europaweit die einzige Region, die ein solches Verbot ausdrücklich gesetzlich verankern wollte.
Statt Gentechnik-Verbotsgesetz gegebenfalls Gentechnik-Vorsorgegesetz
Oberösterreich will nunmehr "andere Wege" gehen, wie die Landesräte Josef Stockinger (V) und Rudi Anschober (G) nach Bekanntwerden des Urteils ankündigten. Statt eines Gentechnik-Verbotsgesetzes soll Oberösterreich gegebenfalls ein Gentechnik-Vorsorgegesetz bekommen. Der Gesetzesentwurf wurde mittlerweile schon nach Brüssel notifiziert. Das Vorsorgegesetz orientiert sich an den schon genehmigten Regelungen in anderen Bundesländern und sieht zur Unterbindung des unkontrollierten Anbaus von GVO-Saatgut unter anderem vor, dass der Anbau einem Anmeldeverfahren unterzogen wird, in welchem die Abstandsbestimmungen, Wiederherstellungs- und Beseitigungspflichten für den Anbauer fixiert werden. Die Eintragung der Anbauflächen in ein öffentliches Register und die Beschilderung des Feldes ist ebenfalls vorgesehen. Je nach Kulturart (Raps, Mais, ....) werden gesetzliche Abstandsbestimmungen zu Nachbarfeldern verlangt.
Außerdem beschloss die oberösterreichische Landesregierung als Reaktion auf das neu beschlossene Schweizer Gentech-Moratorium am 28. November, gegen das EuGH-Urteil vom 5. Oktober Einspruch zu erheben.
Da das generelle Verbot von GVO-Aussaat abgelehnt wurde, wird sich die wissenschaftliche Beweisführung nun auf jedes gentechnisch zugelassene Saatgut beziehen. Landesrat Anschober will den Beweis antreten, dass eine Koexistenz von Nicht-GVO und GVO-Mais bzw. Raps in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Oberösterreichs nicht möglich ist.
Klage gegen EU-Kommission in allen Punkten abgewiesen
Der Europäische Gerichtshof wies in seinem Urteil alle von Oberösterreich beanstandeten Punkte ab. Oberösterreich führte insgesamt vier Klagegründe an:
- Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens: Oberösterreich wirft der Kommission vor, vor Erlassung der angefochtenen Entscheidung nicht angehört worden zu sein.
- Verletzung der Begründungspflicht
- Verletzung von Artikel 95 Absatz 5 EG: Die Kommission hätte dem Antrag der Republik Österreich stattgeben müssen, weil die Voraussetzungen von Artikel 95 Absatz 5 EG erfüllt seien. Die mitgeteilte Maßnahme sei zum Schutz der Umwelt bestimmt gewesen, sie habe auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, und sie sei durch ein für Österreich spezifisches Problem gerechtfertigt gewesen und habe dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprochen.
- Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip: Oberösterreich wirft der Kommission vor, nicht berücksichtigt zu haben, dass die mitgeteilte Maßnahme eine Präventivmaßnahme im Sinne von Artikel 174 Absatz 2 EG sei, die durch das Vorsorgeprinzip gerechtfertigt sei.
Oberösterreich, das bei der Klage von der Republik Österreich unterstützt wurde, hatte argumentiert, dass ein Nebeneinander von Gentechnikanbau und gentechnikfreier Landwirtschaft auf Grund der kleinstrukturierten Landwirtschaft nicht möglich sei. Die Kläger hätten keinen Beweis erbracht, „um die Ergebnisse der EFSA zu widerlegen, nach denen die Republik Österreich nicht nachgewiesen habe, dass das Gebiet des Landes Oberösterreich über ein ungewöhnliches oder einzigartiges Ökosystem verfüge", gab allerdings nun der EuGH der EFSA recht.
Auch die anderen Klagegründe verwarfen die EU-Richter. So habe Oberösterreich nicht nachweisen können, von der Kommission nicht angehört worden zu seien. Auch habe die EU-Kommission ihre Entscheidung von 2003 hinreichend begründet und das Vorsorgeprinzip nicht verletzt. Die Entscheidung der EU-Kommission sei "fehlerfrei" gewesen. "Somit konnte die Kommission den von ihr vorgelegten Antrag jedenfalls nur ablehnen", heißt es in dem Urteil, über das sich die Kommission erfreut zeigte. Auch sie sieht das Urteil als Präzedenzfall.
Kärnten, Salzburg, Tirol und das Burgenland fühlten sich durch das Urteil in ihren "Gentechnik-Vorsorgegesetzen" bestätigt. Auch Wien sieht sich "gut geschützt". Die gesetzlichen Regelungen dieser Länder sehen kein ausdrückliches Verbot, aber strenge Hürden für den Anbau von GVO vor. Umweltorganisationen kündigten an, ihren Einsatz für gentechnikfreie Regionen fortzusetzen. Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 bezeichnete das Urteil als "enttäuschend" und als "vertane Chance". Auch Greenpeace bedauerte die Entscheidung. (APA, ne)
Mehr Info:
>> O.Ö.-Gentechnik-Verbotsgesetz: EuGH-Verhandlung begonnen
>> Urteil des EuGHs zum Oö Gentechnik-Verbotsgesetz vom 5. Oktober 2005
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