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EU-Kommission will GVO-Verunreinigung in Biolandbau erlauben

23. Dezember 2005, 15h 26

Die Europäische Kommission hat am 22. Dezember 2005 den Entwurf einer neuen Verordnung für die biologische Landwirtschaft vorgelegt. Neben Änderungen bei der Bio-Kennzeichnung und dem Kontrollsystem enthält der Verordnungsentwurf den gleichen GVO-Kennzeichnungsgrenzwert, der jetzt schon für konventionelle Lebensmittel gilt. Demnach sollen Biolebensmittel bis zu einem GVO-Anteil von 0,9 % als „biologisch“ vermarktet werden dürfen, wenn es sich dabei um eine zufällige Kontaminierung handelt.

Mit diesem Vorschlag wird eine Gesetzeslücke geschlossen. Bisher existiert kein eigener Schwellenwert für die Biolandwirtschaft, die Anwendung der 0,9%-Grenze aus der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 ist umstritten. Jetzt sorgt die Kommission zwar für Klarheit, der Entwurf stellt aber einen Rückschritt dar. Biologische Landwirtschaft muss nämlich derzeit absolut gentechnikfrei sein, mit der neuen Verordnung würden GVO-Verunreinigungen jedoch auch im Biolandbau erlaubt. Der Biobereich würde damit schlagartig einen wesentlichen Vermarktungsvorteil verlieren.

Die Kommission gesteht mit dem Verordnungsvorschlag stillschweigend ein, dass bei der von ihr unter dem Schlagwort „Koexistenz“ forcierten Einführung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen eine gewisse Grundkontaminierung der gesamten Landwirtschaft unvermeidlich wäre. Gefordert wären deshalb eigene Regelungen, mit denen die Biolandwirtschaft vor GVO-Eintrag geschützt wird. Die Kommission weigert sich aber weiterhin, EU-weit einheitlich geltende Koexistenzbestimmungen zu erlassen.

In den 25 EU-Staaten bewirtschaften zirka 175.000 Landwirte ihre Betriebe biologisch. Die EU-weite Biofläche beträgt rund 5,7 Millionen Hektar, das entspricht knapp 3,5 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche.(ne)

Link:
>> Pressemeldung Europäische Kommission

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