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11. Juli 2006, 17h 13
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Die österreichische Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hat per Verordnung das Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Ölrapslinie GT73 untersagt.
Das Importverbot gilt auch für Kreuzungen von GT73 mit anderen Ölrapslinien. Es ist vorerst bis 31. Dezember 2008 befristet. Formalrechtlich tritt die Verordnung erst dann in Kraft, wenn die zuständige niederländische Behörde zur Umsetzung einer Entscheidung der Kommission den endgültigen Genehmigungsbescheid an den Antragssteller Monsanto ausstellt.
Die Rapssorte GT73 wurde von der Europäischen Kommission am 31.August 2005 zum Inverkehrbringen in der EU für Verarbeitungszwecke zugelassen, obwohl sich beim Umweltministerrat am 20. Dezember 2004 eine klare Mehrheit gegen diese Zulassung ausgesprochen hatte.
Bedenken wegen unerwünschter Ausbreitung und Auskreuzung
Als Grund für das österreichische Verbot von GT73 gibt das Gesundheitsministerium Bedenken wegen einer unabsichtlichen Ausbreitung und Auskreuzungen von GVO-Raps in Ruderalpopulationen von Raps entlang der Transportwege an. Das Ministerium verweist dabei auf eine erst Ende Jänner 2006 fertig gestellte Studie von Frau Dr. Kathrin Pascher, die diese Problematik eindeutig belege.
Ein vom Umweltbundesamt erstelltes Gutachten unterstreicht diese Argumentation und kritisiert auch die unzureichende Prüfung von GT73 im Hinblick auf Toxizität und Allergenität. Insbesonders die fehlenden toxikologischen und allergologischen Langzeitstudien werden angeführt. Auch der zuständige wissenschaftliche Ausschuss der Gentechnikkommission befürwortete mehrheitlich ein solches Verbot.
Link:
>> www.bmgf.gv.at
Download:
>> BGBL II 157: Verbot des Inverkehrsbringen von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich (pdf-Datei, 30 KB)
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