|
11. Juli 2006, 17h 13
|
Das oberösterreichische Gentechnik-Vorsorgegesetz, das den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) erschweren soll, ist am 7. Juli in Kraft getreten.
Es ersetzt das ursprünglich vom Land Oberösterreich geplante Gentechnik-Verbotsgesetz, dessen Entwurf im Herbst 2005 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde. Der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudolf Anschober betonte aber in einer Aussendung, weiter um das GVO-Verbot kämpfen zu wollen. Das Bundesland Oberösterreich habe deshalb erneut eine mündliche Verhandlung vor dem EuGH beantragt.
Das jetzt rechtsgültig gewordene Gentechnik-Vorsorgegesetz sieht zwar kein generelles Verbot, aber eine Reihe von Hürden für den GVO-Anbau vor. Ein Landwirt, der GVO auf seinen Flächen anbauen will, muss dies der Behörde melden und die betroffenen Grundstücke im OÖ. Gentechnikbuch eintragen lassen. Die Behörde kann den Anbau untersagen, wenn aufgrund Lage und Größe der GVO-Anbauflächen die zur Vermeidung von Auskreuzungen notwendigen Vorsichtsmaßnahmen nicht eingehalten werden können. Die Behörde kann darüber hinaus beim Erteilen einer Anbaubewilligung selber entsprechende Auflagen und Schutzmaßnahmen vorschreiben. In Naturschutzgebieten ist der Anbau generell untersagt. (ne)
Download:
>> Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 (pdf-Datei, 35 KB)
|