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23. Juli 2003, 18h 17
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Das geplante Verbot für Gentechnik in Oberösterreich ist aus Sicht der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA nicht gerechtfertigt. Die vorgelegten Argumente hätten "keine neuen wissenschaftlichen Nachweise" enthalten, dass der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut oder der Einsatz von transgenen Tieren die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden, erklärte EFSA-Direktor Geoffrey Podger am 10. Juli in Brüssel.
Der Hintergrund: das Land Oberösterreich hatte auf Basis der Studie „GVO freie Bewirtschaftungsgebiete: Konzeption und Analyse von Szenarien und Umsetzungsschritten“ (Müller, 2002) im Herbst 2002 einen Entwurf für ein oberösterreichisches Gentechnik- Verbotsgesetz vorgelegt. Der Gesetzesentwurf enthält ein Verbot für Gentechnik im Pflanzenbau und in der Tierzucht. Entsprechend des Europäischen Gemeinschaftsvertrags wurde die Europäische Kommission von dieser Absicht informiert. In Folge forderte die Kommission eine wissenschaftliche Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA an.
Die EFSA (European Food Safety Authority) ist eine erst im vergangenen Jahr offiziell eingeführte EU-Behörde, deren Tätigkeitsbereich alle Angelegenheiten mit mittel- oder unmittelbaren Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit umfasst. Unter anderem bietet sie den anderen EU-Institutionen wissenschaftliche Hilfestellung zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und verwandter Themen. Im Falle der gentechnikfreien Zone Oberösterreich kam zu die EFSA zu einer eindeutigen Beurteilung: EFSA-Direktor Geoffrey Podger sprach von einem "relativ unkomplizierten Fall". Aus Sicht des wissenschaftlichen Gremiums für Gentechnik habe die von Oberösterreich vorgelegte Studie keine Argumente vorgebracht, die schärfere Restriktionen gegen GVO als im Rest des EU-Raums begründen würden. Eine besondere "ökologische Situation" in Oberösterreich sei nicht nachgewiesen worden. Es seien keine neuen Daten gefunden worden, "auf Grund derer die Risikobewertung für derzeit auf dem EU-Markt zugelassene GVO abgeändert werden müsste“, so die Stellungnahme der EFSA.
Auf die Frage der Koexistenz an sich ging die EFSA nicht näher ein. Für den Autor der oberösterreichischen Studie, DI Werner Müller, hat die EFSA daher voreilig geurteilt, denn genau darauf ziele die Studie und das geplante oberösterreichische Landesgesetz ab, indem es ein generelles Freisetzungsverbot nur bis zur Klärung der Frage der Koexistenz vorsehe. Ziel sei es, GVOs so lange nicht zuzulassen, bis es eine "Managementlösung" dafür gebe, so der Studienautor. Würden nachträglich Schutzzonen eingerichtet, sei dies wirkungslos. Rapssamen etwa würden sich bis zu zehn Jahre im Boden halten. Die EU-Kommission müsse daher bei ihrer Entscheidung über die Ablehnung oder Annahme der gentechnikfreien Zone Oberösterreich die Koexistenz mitberücksichtigen. Die offizielle Entscheidung der Europäischen Kommission soll bis September 2003 fallen. (ne)
Info:
>> Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Gremiums der ESFA (pdf-Format, 108 KB)
>> Studie empfiehlt völlig gentechnikfreie Landwirtschaft
>> Entwurf für oberösterreichisches Gentechnik- Verbotsgesetz
Link:
>> European Food Safety Authority
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