genfood | Service >> Markt

Sortenzulassung für Gentech-Mais MON 810

30. September 2004, 22h 49

Die EU-Kommission hat am 8. September die Aufnahme von 17 gentechnisch veränderten Maissorten der Linie MON 810 in den EU-Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten beschlossen. Damit wird zum ersten Mal gentechnisch manipuliertes Saatgut in den gemeinsamen Katalog aufgenommen.

Der rechtliche Hintergrund: Die Frage transgenen Saatguts wird innerhalb der EU in einem mehrstufigen Verfahren geregelt. Alle gentechnisch veränderten Pflanzensorten müssen gemäß der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG bzw. der Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Futter- und Lebensmittel zugelassen und für den Anbau innerhalb der EU freigegeben werden.

Erst nach der Genehmigung gemäß dieser Bestimmungen kann eine Sorte in einem Verfahren nach der Richtlinie 2002/53/EG der Sortenzulassung unterzogen werden. Der gemeinsame Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten wird anhand der Kataloge der Mitgliedstaaten zusammengestellt. Sobald eine Saatgutsorte ordnungsgemäß in den Katalog eines Mitgliedstaates aufgenommen ist, wird die Kommission davon unterrichtet und ersucht, die Sorte durch Veröffentlichung im Amtsblatt in den gemeinsamen Katalog aufzunehmen. Nur die in dem gemeinsamen Katalog verzeichneten Saatgutsorten können in allen 25 EU-Staaten angebaut werden, alle anderen hingegen nur in dem jeweiligen Mitgliedstaat.

Der Mais MON 810 ist in der EU bereits seit 1998 nach der „alten“ Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG – der Vorläuferin der derzeit gültigen Richtlinie 2001/18/EG – für die Inverkehrbringung zugelassen. In Österreich besteht ein Verbot des Invehrbringens von MON 810, das jedoch von der EU nicht akzeptiert wird.

EU-weit sind derzeit 17 aus der Maislinie MON 810 stammende Sorten in einzelstaatlichen Katalogen verzeichnet: 6 in Frankreich und 11 in Spanien. Mit der Aufnahme in den gemeinsamen Sortenkatalog kann der Gentech-Mais nun EU-weit ausgesät werden – mit allen daraus resultierenden Konsequenzen für die gentechnikfrei arbeitende Landwirtschaft. (ne)


Link:
>> Europäische Kommission

Info:
>> ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. April 1998 über das Inverkehrbringen von genetisch verändertem Mais (Zea mays L., Linie MON 810) gemäß der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (pdf-Datei, 35 KB)

>> EFSA: Österreichische Gentechnik-Verbote nicht gerechtfertigt

News

<- zurück