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Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz in Landtag eingebracht

25. November 2004, 19h 42

Am 25. November wurde im Wiener Landtag per Initiativ-Antrag aller vier Landtagsfraktionen ein Entwurf für ein Gentechnik-Vorsorgegesetz eingebracht.

Der Entwurf orientiert sich am Vorbild Salzburgs und regelt Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Sicherstellung der Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und biologischer Kulturen. Es sieht - anders als etwa in Oberösterreich - kein generelles Anbauverbot für GVO vor, da das oberösterreichische Modell eines Verbotsgesetzes bereits von der EU-Kommission zurückgewiesen wurde.

Der Wiener Gesetzesvorschlag enthält ähnlich wie das Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetz unter anderem eine behördliche Bewilligungspflicht für das Ausbringen von GVO, eine Information der Öffentlichkeit, die Führung eines Gentechnik-Buches und allgemeine Bestimmungen zur Koexistenz. Vorgeschrieben werden Vorsichtsmaßnahmen, die eine Verunreinigung anderer Flächen durch die gentechnisch veränderte Saat verhindern soll. Dazu gehören Sicherheitsabstände und Pufferzonen, die Anlage von Pollenbarrieren oder der Zwang zur sorgfältigen Handhabung des Saatguts. In Europaschutzgebieten ist laut Gesetzesentwurf eine Bewilligung nur dann zulässig, wenn das betreffende Schutzgebiet durch das Ausbringen eines GVO nicht in seinem Erhaltungsziel beeinträchtigt ist.

Für die Frage der Haftung und der Entschädigung ist im Wiener Gesetzesvorschlag keine Regelung vorgesehen.

Nach der Diskussion des Entwurfs im Umweltausschuss des Rathauses soll die Abstimmung im Landtagsplenum im Frühjahr 2005 erfolgen, also noch vor der nächsten Anbauperiode. Zuvor muss auch die EU-Kommission die Wiener Regelung absegnen. Da das als Vorbild dienende Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetz bereits von Brüssel angekommen wurde, werden für den Wiener Entwurf diesbezüglich keine Schwierigkeiten erwartet. (ne)

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