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30. November 2004, 23h 05
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Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 26. November 2004 mit der erforderlichen Mehrheit der rot-grünen Koalition den Einspruch des von der Union dominierten Bundesrats zum Gentechnik-Gesetz zurückgewiesen. Damit kann das Gesetz bis zum Jahresende in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf hat eine langen Weg durch das deutsche Parlament hinter sich. Im Juni hatten SPD und Grüne den Entwurf in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungspflichtigen Teil gespalten, um eine drohende Ablehnung des Gesetzes durch die von der Union regierten Länder im Bundesrat zu umgehen. Gegen die jetzige Neuregelung hatte die Länderkammer daher lediglich Einspruch einlegen können, der nun per Kanzlermehrheit vom Bundestag zurückgewiesen wurde.
Für die Zurückweisung stimmten 303 Abgeordnete, 284 votierten mit Nein. Bundesverbraucherministerin Renate Künast sagte nach der Abstimmung: "Ich bin froh, dass damit endlich Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen wurde - und für die Landwirte." Jetzt erhielten sie Rechtssicherheit, der Blockadeversuch der Opposition sei ins Leere gelaufen. Hauptanliegen des Gentechnik-Gesetzes sei es, die konventionelle gentechnikfreie und die ökologische Landwirtschaft vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen zu schützen. Verhindert werden damit beispielsweise unbeabsichtigte Auskreuzungen durch Pollenflug, so Künast.
Kernpunkte des Gesetzes
Mit der Novelle des Gentechnikrechts wird die EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Wesentliche Kernpunkte des Gesetzes sind etwa
- Der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft vor schleichender Dominanz gentechnisch veränderter Organismen.
- Eine klare Haftungsregelung, die bei wesentlicher Beeinträchtigung durch die Agro-Gentechnik die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert.
- ein öffentlich zugängliches Bundesregister mit den Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden.
- verbesserte Regelungen zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor GVO-Eintrag.
- Konkrete Anforderungen zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis verbunden mit einer Produktinformationpflicht der GVO-Saatgut-Anbieter.
- Für Schäden durch Gentechnik haftet der Verursacher: Für den besonderen Schutz eines gentechnikfreien Anbaus sieht der Gesetz-Entwurf den Grundsatz vor, dass die Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, für unerwünschte Ausbreitungen ihrer Gen-Pflanzen haften. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Biobauer seinen Weizen aufgrund einer GVO-Verunreinigung aus einem Nachbarfeld nicht mehr als Ökoprodukt verkaufen kann.
Link:
>> Dokumentation des Gesetzgebungsverfahrens auf www.keine-gentechnik.de
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