|
30. November 2004, 23h 05
|
Gleich zwei Kommissionsvorlagen standen am 29. November im sogenannten „Regelungsausschuss für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt“ zur Abstimmung an. Eine Vorlage betraf die Aufhebung von nationalen GVO-Importverboten, die andere die Zulassung der Genmais-Sorte MON 863 für den Import und die Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union.
Keine der beiden Vorlagen erhielt jedoch die erforderliche Mehrheit. Die EU-Kommission leitet nun formell die Vorschläge an den EU-Umweltministerrat weiter, bei dem jetzt die Entscheidung liegt. Sollte sich auch im Ministerrat nicht binnen drei Monaten die erforderliche bedingte Mehrheit für oder gegen die Vorlagen finden, dann kann die Kommission alleine entscheiden.
Von der möglichen Aufhebung der GVO-Einfuhrbeschränkungen sind Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Griechenland und Österreich betroffen. Im Falle Österreichs geht es um die in den Jahren 1997, 1999 und 2000 verhängten Importverbote für die gentechnisch veränderten Maissorten Bt176, MON 810 und T25. Wäre der Regelungsausschuss der Kommission gefolgt, hätten die nationalen Verbote innerhalb von 20 Tagen aufgehoben werden müssen. Mit dem Ende des Verbots von MON 810 wäre theoretisch der Anbau von GVO auch in Österreich möglich. Die Sorte wurde vor kurzem in den EU-Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgenommen und kann damit in der gesamten Union ohne weitere Beschränkungen angebaut werden. (ne)
Info:
>> Österreichische Gentechnik-Verbote in Gefahr
|