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Niederösterreich bekommt Gentechnikvorsorgegesetz

13. Januar 2005, 23h 30

Die niederösterreichisches Landesregierung hat ein Gentechnikvorsorgegesetz in Begutachtung gegeben, das nach Angaben von Agrarlandesrat Josef Plank auch weiterhin die Produktion von qualitativ hochwertigem, gentechnikfreiem Saatgut ermöglichen soll.

Das NÖ-Gentechnikvorsorgegesetz ist – im Unterschied zu den aus anderen Bundesländern vorliegenden Gesetzen bzw. Gesetzesentwürfen - auf fünf Jahre befristet. Ein allfälliger Anbau von gentechnisch veränderten Substanzen wird von umfangreichen Auflagen begleitet. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die verpflichtende Information der Öffentlichkeit über ein solches Vorhaben. Der Anbau soll nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig sein. Darüber hinaus wird die Behörde auch die Möglichkeit haben, bei Nichteinhalten der vorgeschriebenen Auflagen die Wiederherstellung des früheren Zustands anzuordnen.“

Das Gesetz soll auch in Brüssel notifiziert werden, und derzeit ist davon auszugehen, dass es im Frühjahr 2005 im NÖ Landtag beschlossen werden kann.

Ziel des NÖ-Gentechnik-Vorsorgegesetzes ist es laut Plank, auch weiterhin die Produktion von qualitativ hochwertigem, gentechnikfreiem Saatgut zu ermöglichen. Die Zucht von 100 Prozent gentechnikfreiem Saatgut ist ein wichtiger Eckpfeiler der niederösterreichischen Landwirtschaft, dem auch in Zukunft hoher Stellenwert beigemessen wird. Daher sollen die niederösterreichischen Landwirte auch weiterhin die Möglichkeit habe, gentechnisch unverändertes Saatgut anzubauen. (NLK)

Info:
Der Gesetzesentwurf kann auf der Website des Landes NÖ eingesehen werden. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 1. Februar 2005.

Link:
>> Gesetzesentwürfe des Landes Niederösterreich

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