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7. März 2002, 16h 04
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Zusätzlich zur Novel-Food-Verordnung von 1997 ist seit 1. September 1998 eine weitere Verordnung in Kraft (EG Nr.1139/98), die innerhalb der Europäischen Union eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel vorsieht, die gentechnisch verändertes Soja oder Mais enthalten. Im Jahr 2000 wurde diese Verordnung abgeändert (EG Nr. 49/2000) und ein Schwellenwert von 1% eingeführt: Ab 11. April 2000 müssen Produkte, die mehr als 1% gentechnisch veränderte DNS bzw. gentechnisch verändertes Protein pro Zutat auf Grund einer zufälligen Verunreinigung enthalten, speziell gekennzeichnet werden. Betroffen können unter anderem Produkte wie Cornflakes, Tofu, Brot und andere Backwaren, sowie Suppen und Mayonnaisen sein.
Produkte mit nachweisbarer gentechnischer Veränderung müssen folgendermaßen gekennzeichnet sein:
"aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt"
oder
"aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellt".
Zu kritisieren ist allerdings, dass dieser Hinweis auf die gentechnische Veränderung - wenn überhaupt - nur klein gedruckt auf der Zutatenliste zu finden ist.
Für weitere Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, gilt die Kennzeichnungspflicht gemäß der Novel-Food- Verordnung.
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