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Neue EU-Verordnungen zu GVO-Lebensmitteln

1. April 2004, 01h 10

Am 18. Oktober sind die neuen EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln (EG 1829/2003) sowie zur Rückverfolgbarkeit (EG 1830/2003) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Rechtskräftig wurden sie zwanzig Tage später, am 7. November 2003. Bei der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens-und Futtermitteln besteht eine Umsetzungsfrist bis 18. April 2004.

Kennzeichnungspflichtig sind ab diesem Zeitpunkt Lebens- bzw. Futtermittel, die „aus“ einem GVO, jedoch nicht solche, die „mit“ einem GVO hergestellt sind, und zwar unabhängig davon, ob diese im Endprodukt nachweisbar sind. Damit wird das „Nachweisprinzip“ aufgegeben. Die dadurch notwendige Rückverfolgbarkeit von gentechnischen Veränderungen über die gesamte Produktionskette hinweg wird in der Verordnung EG 1830/2003 geregelt. (ne)


Die Verordnungen im Wortlaut
1.
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

2.
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG.

Info:
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