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20. März 2002, 20h 43
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Im Frühsommer 2001 ging das Thema "Genmais“ quer durch die österreichischen Medien: in Saatgut der Firma Pioneer wurden Verunreinigungen mit gentechnisch manipuliertem Bt-Mais gefunden. Unter dem medialen und politischen Druck ließ der zuständige Minister Herbert Haupt auf Basis des Gentechnik-Gesetzes das verunreinigte Saatgut einziehen und die aus den bereits gesäten Maiskörnern gewachsenen Pflanzen roden, häckseln und einackern. In der Folge entspann sich eine Debatte, wer für die Entschädigung der betroffenen Landwirte aufkommen müsste – Bund, Länder oder eventuell die Herstellerfirma Pioneer. Das Gentechnik-Gesetz enthält diesbezüglich keine klare Regelung. Letztendlich wurden die betroffenen Bauern mit je 1.672 € (23.000.- Schilling) pro Hektar aus den Mitteln des Katastrophenfonds entschädigt.
Trotz der im Sommer 2001 gemachten Erfahrungen gibt es allerdings noch immer eine Reihe von rechtlichen Unklarheiten für den Fall, dass auch heuer Verunreinigungen mit genmanipuliertem Saatgut gefunden werden sollten. Darauf wies Volksanwalt Peter Kostelka im Rahmen einer am 6. März in Wien zum Thema „Das Genmais-Problem – Möglichkeiten und Grenzen des Rechts“ abgehaltenen Enquete hin. Insbesonders die Frage der Zuständigkeit bei eventuellen Entschädigungszahlungen ist weiterhin ungeklärt. Die Zeit zur Klärung der strittigen Punkte drängt in zweifacher Hinsicht: in etwa zwei Monaten beginnt die Mais-Aussaat, und bis 17. Oktober muss die neue EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG in nationales Recht umgesetzt werden.
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