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>> EU-Moratorium
Das „De-facto-Moratorium“
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24. Juni 2004, 00h 25
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Seit 1999 bestand in der EU ein De-facto-Moratorium für alle Neuzulassungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Damals verständigten sich die EU-Umweltminister mehrheitlich darauf, diese erst dann wieder in der EU zuzulassen, wenn neue strengere Rechtsvorschriften angenommen sind. Mangelnde Kennzeichnungspflicht, fehlende Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und ungenügende Haftungsregelungen hatten eine Reihe von EU-Ländern bewogen, mit ihrer Sperrminorität alle Gentech-Neuzulassungen zu blockieren.
In der Zwischenzeit ist die neue Freisetzungs- Richtlinie (2001/18/EG) in Kraft getreten. Die Europäische Kommission hat die Genehmigungsverfahren für GVO entsprechend dieser Richtlinie wieder aufgenommen. Ausserdem sind am 7. November 2003 die beiden neuen EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln (EG 1829/2003) sowie zur Rückverfolgbarkeit (EG 1830/2003) rechtskräftig geworden. Damit sind nach Ansicht der EU-Kommission die im Jahr 1998 formulierten Bedingungen erfüllt.
In weiterer Folge hat die am Kommission am 19. Mai 2004 den gentechnisch veränderten Mais Bt 11 auch als Lebensmittel innerhalb der EU zugelassen und das Moratorium damit quasi beendet.
Links:
>> Europäische Union Online
Info:
>> Neue Freisetzungsrichtlinie in Kraft
>> Neue EU-Verordnungen zu GVO-Lebensmitteln veröffentlicht
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