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Das Gentechnik-Volksbegehren

5. April 2002, 03h 08

Von 7. - 14. April 1997 fand in Österreich das Gentechnik-Volksbegehren statt, das von 1,266.551 Österreicherinnen und Österreichern unterzeichnet wurde.

Die aktuellen Entwicklungen in der EU (erste Genehmigungen des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Pflanzen, die vor der Verabschiedung stehende Patentierungsrichtlinie), die ersten öffentlich bekannt gewordenen Klonierungserfolge von Tieren, vor allem aber der massive Widerstand der österreichischen Bevölkerung gegen den Einsatz der Gentechnik in der Lebensmittelherstellung veranlaßte im Sommer 1996 eine breite demokratische Allianz, das überparteiliche Gentechnik-Volksbegehren einzuleiten. Die Allianz wurde angeführt von unabhängigen Organisationen wie die "ARGE Schöpfungsverantwortung" - eine katholische Umweltinitiative, die "Österreichische Bergbauernvereinigung", der Tierschutzverein "Vier Pfoten" und dem "ÖKOBÜRO" - der Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen.

Die drei Forderungen des Volksbegehrens waren:

1. Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich!
Gefordert wurde ein gesetzlich verankertes Verbot der Herstellung und des Verkaufs gentechnisch veränderter Lebensmittel und Agrarprodukte in Österreich.

2. Keine Freisetzungen genmanipulierter Organismen in Österreich!
Gefordert wurde ein gesetzliches Verbot von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen.

3. Kein Patent auf Leben!
Gefordert wurde ein gesetzliches Verbot der Patentierung von Lebewesen.

Das Volksbegehren fand in der Woche vom 7. - 14- April 1997 statt und wurde zum erfolgreichsten parteiunabhängigen Volksbegehren überhaupt. 1,266.551 Österreicherinnen und Österreicher (über 21% aller Stimmberechtigten) unterzeichneten das Volksbegehren und setzten ein demokratiepolitisch eindrucksvolles Zeichen an den österreichischen Gesetzgeber, konkrete Schritte gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu setzen. Aufgrund seines großen Erfolges wurde im Parlament ein eigener Sonderausschuss zur Behandlung des Gentechnik-Volksbegehrens gebildet. Das Resultat dieser Verhandlungen mündete in eine Novellierung des Gentechnik-Gesetzes, die trotz einer Stärkung der Bürgerbeteiligung bei Genehmigungsverfahren zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen zu Forschungszwecken und erstmaliger Haftungsregelungen für Gentechnik-Firmen, seitens der Initiatoren des Volksbegehrens als unzureichend und nicht zufriedenstellend bewertet wurde.

Jedoch auch außerparlamentarisch hat das Gentechnik-Volksbegehren viel bewirkt. Das Thema „Gentechnik“ nahm breiten Raum in der Medienberichterstattung ein, unzählige Informationsveranstaltungen fanden statt, und in der Öffentlichkeit begann ein längst fälliger Meinungsbildungsprozess. Mit Hilfe der gesteigerten Sensibilität weiter Kreise der Bevölkerung gegenüber der Gentechnik gelang es, die geplante Freisetzung von Gentech-Mais der Firma Pioneer in Österreich durch massive Proteste zu verhindern. Bis heute wurden in Österreich alle Anträge auf Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen abgewiesen.
Das Ergebnis des Volksbegehren stellte weiters ein deutliches Signal an die Lebensmittelproduzenten und den Lebensmittelhandel dar. Gentech-Nahrungsmittel tauchten nur vereinzelt in österreichischen Lebensmittelgeschäften auf. Führende österreichische Lebensmittelproduzenten und –händler, Futtermittelimporteure und –händler schlossen sich kurz nach dem Volksbegehren zur Arbeitsgemeinschaft für Gentechnik-frei erzeugte Lebensmittel zusammen zusammen. Der daraus entstandene Verein „ARGE-Gentechnik-frei“entwickelte das Gütezeichen "Gentechnik-frei erzeugt. Die als "kontrolliert Gentechnik-frei erzeugt" ausgezeichneten Lebensmittel dürfen weder aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, noch diese enthalten.

Volksbegehren

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