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Fünf Jahre später- Bilanz und Forderungen

5. April 2002, 23h 57

Im April 1997 haben 1,2 Millionen Unterschriften das Gentechnik-Volksbegehren zum erfolgreichsten parteiunabhängigen Volksbegehren in der Geschichte Österreichs gemacht. Fünf Jahre später zogen die Initiatoren - die österreichische Bergbauernvereinigung, die ARGE Schöpfungsverantwortung, der Tierschutzverein Vier Pfoten, das Öko-Büro und das Forum Wissenschaft und Umwelt- in einer Pressekonferenz eine Bilanz darüber, was 1,2 Millionen Unterschriften bewirkt haben.

Das Gentechnik-Volksbegehren enthielt drei Forderungen: Keine Freisetzungen genetisch veränderter Organismen, kein Essen aus dem Genlabor in Österreich und kein Patent auf Leben. Die Initiatoren zogen in ihrer Pressekonferenz am 2. April 2002 eine in Summe positive Bilanz, erneuerten aber die grundsätzlichen Forderungen des Volksbegehrens.

Die Bilanz
- Freisetzung von Gentech-Pflanzen: Bis jetzt wurden in Österreich weder für Versuchszwecke noch für kommerzielle Zwecke gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt. Neben der ablehnenden Haltung der Konsumenten sichern das EU-weite Moratorium auf Neuzulassungen für Gentech-Pflanzen sowie drei nationale Importverbote für Gen-Mais die Genfreiheit der österreichischen Felder ab.
Durch gentechnisch verunreinigtes Saatgut gelangten jedoch 2001 Gen-Pflanzen auf österreichische Äcker. In der Folge trat mit Jänner 2002 die Saatgutverordnung in Kraft, nach der Saatgut nur bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent mit Gentech-Saatgut verunreinigt sein darf.
Doch bereits mit Ende des Jahres 2002, spätestens jedoch wenn die neuen EU-Richtlinien über „Neuartige Lebens- und Futtermittel“ sowie „Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit“ Gültigkeit erlangen, könnte das Gen-Moratorium fallen. Als Folge könnten auch die österreichischen Importverbote aufgehoben und Österreich mit einer Flut von Anträgen auf Freisetzungen konfrontiert werden. Die österreichische Politik hat diesbezüglich keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen. Laut Daniel Hausknost, Gentechnik-Experte von Global2000, gibt es weder nationale Gesetze, was das Auspflanzen gentechnisch veränderter Pflanzen, noch was Haftungsbestimmungen bei eventuellen Schäden betrifft.

- Gentech-Lebensmittel: Zufrieden zeigten sich die Organisatoren mit dem Verhalten des österreichischen Handels. Beinahe alle großen Supermarktketten haben zugesagt, keine Gentech-Lebensmittel bzw. Lebensmittel, die als solche gekennzeichnet sind, zu verkaufen. Derzeit befinden sich daher keine derartigen Produkte in den heimischen Supermarktregalen.
Ein Problem liegt jedoch darin, dass nicht alle Gentech-Lebensmittel gekennzeichnet werden. So fallen Gentech-Sojaöl und gentechnisch verändertes Futtermittel nicht unter die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Österreich importiert allerdings pro Jahr etwa 550.000 Tonnen gentechhältige Soja zur Futtermittelherstellung.
Derzeit sind neben ausschließlich aus österreichischen Rohstoffen hergestellten Lebensmitteln nur Biolebensmittel und explizit als gentechnik-frei gekennzeichnete Lebensmittel garantiert gentechnik-frei. Letztere erkennt man am Gentechnik-Frei-Prüfzeichen der ARGE Gentechnik-frei.

- Patente auf Leben: Die EU-Richtlinie 98/44 zum rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, kurz „Biopatent-Richtlinie“ genannt, spielt eine zentrale Rolle bei der Patentierung von Leben. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Patentierung von Pflanzen, Tieren oder Teilen des menschlichen Körpers wie Organe und Gene. Das Europäische Patentamt in München erteilt seit 1999 auf dieser Basis auch in Österreich gültige Patente auf Leben.
Die Richtlinie trat im Juli 1998 in Kraft und war bis 30. Juli 2000 in nationales Recht umzusetzen. Gegen die Richtlinie gab es von Anfang große Widerstände. Bislang haben nur fünf der 15 EU-Staaten (Irland, England, Dänemark, Finnland und Griechenland) die Richtlinie umgesetzt. Auch in Österreich ist die Umsetzung in nationales Recht bis dato noch nicht erfolgt.
Nach einer positiven Empfehlung der Bioethik-Kommission am Bundeskanzleramt wurde die Biopatent-Richtlinie am 3. April 2002 im Ministerrat behandelt. Nun soll sich der zuständige Wirtschaftsausschuss des Parlamentes in einer seiner nächsten Sitzungen mit der Richtlinie befassen.


Die Forderungen
- Keine Gentechnik in Lebensmitteln und Futtermitteln!
Die Österreichische Bundesregierung darf keiner Abschwächung der Vorschläge der EU-Kommission für eine strenge Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Gentech-Lebensmittelzutaten zustimmen. Gleichzeitig darf die Regierung nicht zustimmen,dass nicht zugelassene GVO-Bestandteile in Lebensmitteln bis zu einem Grenzwert von 1 Prozent nicht gekennzeichnet werden müssen. Ausserdem muss die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht in Futtermitteln einführen.

- Keine Gentechnik auf österreichischen Feldern!
Die österreichische Regierung soll gesetzlich sicherstellen, dass die „gentechnikfreie Zone“ Österreich auch in Zukunft erhalten bleibt und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich verboten wird. Die Regierung muss klare Haftungsregeln für den Fall der Kontamination österreichischer Felder mit gentechnisch veränderten Organismen treffen, damit wirtschaftliche Schäden an Bauern durch den Verursacher beglichen werden. Weiters muss sich die Regierung für ein Weiterbestehen des EU-Moratoriums und für die EU-weite Umsetzung der strengen österreichischen Saatgut-Verordnung einsetzen. Die drei nationalen Import-Verbote für Genmais müssen bestehen bleiben.

- Kein Patent auf Leben!
Die EU-Patentrichtlinie darf in der jetzigen Form in Österreich nicht umgesetzt werden.

Info:
Das Gentechnik-Volksbegehren

Die Biotechnologie-Richtlinie der Europäischen Union

Noch keine Freisetzungen in Österreich!

Volksbegehren

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