Im April 1997 unterzeichneten 1,2 Millionen Menschen ein Volksbegehren gegen die Gentechnik und machten es damit zum erfolgreichsten parteiunabhängigen Volksbegehren in der Geschichte Österreichs. Die folgende Kurz-Chronologie zeigt, was vor, rund und nach dem Volksbegehren geschah.
| 1996 | | Drei Freisetzungsanträge für Gentech-Kartoffeln (Seibersdorf, Zuckerforschung Tulln) und Gentech-Mais (AgrEvo) scheitern wegen massiver Proteste. |
| Herbst 1996 | | Gentech-Soja von Monsanto wird nach den USA auch in der EU zugelassen. |
| Februar 1997 | | Nach der umstrittenen EU-Zulassung für Gentech-Mais verhängt Österreich das erste nationale Importverbot (Novartis- Mais Bt 176). |
| 7. - 14. April 1997 | | Eintragungswoche für das Gentechnik-Volksbegehren mit den drei Forderungen: - Kein Essen aus dem Genlabor - Keine Freisetzungen genmanipulierter Organismen - Kein Patent auf Leben |
| 1997 | | Gründung der ARGE Gentechnikfrei mit dem Ziel, die Produktion garantiert gentechnikfreier Lebensmittel zu fördern. |
| 1997 | | Freisetzungsantrag der Firma Agrana für Gentechnik-Kartoffeln scheitert. |
| 1997 - 1998 | | Ein parlamentarischer Sonderausschuss beschäftigt sich mit der Umsetzung des Volksbegehrens. |
| November 1998 | | Die Regierung stimmt der EU-Biopatentrichtlinie zu. |
| Dezember 1997 | | Die Initiatoren des Volksbegehrens und die Oppositionsparteien verlassen aus Protest den parlamentarischen Sonderausschuss. |
| Jänner 1998 | | Die Firma Pioneer muss aufgrund heftiger Proteste der Bevölkerung einen Freisetzungsantrag für Gentech-Mais zurückziehen. |
| April 1998 | | Das Gentechnik-Gesetz wird als schwaches Ergebnis des parlamentarischen Sonderausschusses novelliert: - die Höchststrafe für nicht genehmigte Freisetzungen wird erhöht - Anrainer bekommen Parteienstellung bei Freisetzungsverfahren (Umweltverbände jedoch nicht) - wissenschaftliche Ausschüsse werden nicht mehr ausschließlich mit Gentechnik-Befürwortern besetzt - Haftungsregelungen für versuchsweise Freisetzungen nach österreichischem Recht (dies betrifft nicht EU-Zulassungen und damit den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen). |
| 1998 | | Nach einer Greenpeace- Kampagne erklären alle großen Handelsketten Österreichs schriftlich, keine gekennzeichneten Gentech-Produkte zu verkaufen. |
| Frühjahr 1999 | | Über 700 Bürgermeister sprechen sich gegen Freisetzungen in ihren Gemeinden aus. |
| Juni 1999 | | Zweites nationales Importverbot (Maissorte Mon 810 von Monsanto). |
| Juni 1999 | | Die EU-Umweltminister erklären ein EU-weites Gentech-Moratorium - bereits seit April 1998 gibt es de facto keine Neuzulassungen. |
| Jänner 2000 | | Die Kennzeichnung für Zusatzstoffe tritt in Kraft und füllt damit eine der Lücken in der EU-Gesetzgebung zur Kennzeichnung genmanipulierter Lebensmitte.l |
| April 2000 | | Drittes nationales Importverbot für Mais (Agr Evos Mais T25). |
Frühjahr/ Sommer 2001 | | Durch Saatgutkontaminationen kommt es zu unbeabsichtigen Freisetzungen. In Summe werden auf ca. 6.000 Hektar 200 Tonnen verunreinigtes Saatgut angebaut. |
| Jänner 2002 | | Die Saatgut-Gentechnik-Verordnung tritt in Kraft: in Österreich verkauftes Saatgut darf nur mehr bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent verunreinigt sein. |